Unser Selbstverständnis

Anwälte sind im Rechtsstaat Organ der Rechtspflege. Wir verstehen das als Verpflichtung, das Recht zu verteidigen und zu entwickeln. Uns ist bewusst: Recht ist nie neutral. Es wird von Menschen geschaffen und dient der Sicherung und Durchsetzung von politischen und wirtschaftlichen Interessen.
Andererseits: Recht beschränkt Macht. Rechtlosigkeit und Entrechtung sowie Deregulierung dienen dagegen der Macht und nützen den Mächtigen. Das gilt insbesondere für das Arbeitsrecht – das Recht der Beziehungen im Arbeitsleben, das durch wirtschaftliche Macht auf der einen Seite und wirtschaftliche Abhängigkeit auf der anderen Seite der Arbeitsvertragsparteien gekennzeichnet ist.
Wir streiten in unterschiedlichen Zusammenhängen, in wissenschaftlicher Arbeit, als Fachautoren, in juristischen Vereinigungen, als Gewerkschaftsmitglieder wie in politischen Parteien für eine Weiterentwicklung des Arbeitsrechts im Interesse und zur Stärkung der Rechte der abhängig Beschäftigten.

Wir positionieren uns deshalb eindeutig

  • als konsequente Vertreter/innen der rechtlichen Interessen der Arbeitnehmer/innen.
  • in der Unterstützung der betrieblichen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer/innen und in der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten.
  • in der Kooperation und als Partner der Gewerkschaften.