Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht und ehemaliger Rechtsschutzskretär der IG BCE vertrete und berate ich seit mehreren Jahren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsratsgremien in arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen.
Der Tätigkeitsbereich im individuellen Arbeitsrecht umfasst insbesondere nachfolgende Bereiche:
- Kündigung
- Abmahnung
- Abfindung
- Aufhebungsvereinbarungen und Abwicklungsvereinbarungen
Im kollektiven Arbeitsrecht bin ich in folgenden Bereichen überwiegend tätig:
- Fortbildung von Betriebsräten zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
- Sachverständiger bei Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen sowie Interessenausgleichen und Sozialplänen
- Beisitzer und Verfahrensbevollmächtigter in Einigungsstellen
- Arbeitsgerichtliche Vertretung von Betriebsräten bei Verstößen des Arbeitgebers gegen Informations-, Anhörungs, Beratungs- sowie Mitbestimmungsrechte.
Kontaktdaten für Standort Dortmund
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