Spezialisierung ist heutzutage eine Grundvoraussetzung qualifizierter anwaltlicher Beratung und Vertretung. Die Vielzahl neuer Gesetze und Gesetzesänderungen, die zunehmende Bedeutung europäischen Rechts und die Fortentwicklung der Rechtsprechung erfordern dies. Und jede/r Rechtssuchende/r hat Anspruch auf anwaltliche Kompetenz und Sachkunde.
Die Anwälte unserer Kanzlei haben sich deshalb spezialisiert auf die Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Das bedeutet eine Konzentration auf die Schwerpunkte:
- Betriebsverfassungsrecht
- Individualarbeitsrecht
- Kündigungsschutzrecht
- Befristungsrecht
- Privates und öffentliches Dienstrecht
Wir besitzen besondere Erfahrung und Kompetenz im:
- Betriebsverfassungsrecht, Personalvertretungs- und Mitbestimmungsrecht
- Tarifrecht
Spezialisierung heißt für uns zugleich ständige Fortbildung, damit wir stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung beraten können.
Wir sind spezialisiert, sozial engagiert, gewerkschaftlich orientiert, anerkannt und vernetzt.
- Hans Decruppe
- Bernhard Bergmann¹
- Dr. Elke Beduhn¹
- Thomas Wüllenweber¹
- Christoph Faber¹
- Heinz Biermann¹
- Ruth C.C. Hochgürtel
- Tobias Vogt-Prestin
Kontaktdaten für Standort Köln
0221 5696160
0221 5696166
¹ Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht