Beschlussverfahren für BR. GBR. KBR. Personalräte.

Seminaranbieter und Inhouse-Schulungen

Ein Schwerpunkt der Kanzleien des Netzwerks BR-Anwälte besteht in der Tätigkeit der Anwälte als Referenten und Dozenten in der Weiterbildung und Qualifizierung von Betriebsräten. Hierbei legen wir Wert auf die Kooperation mit den zuständigen Gewerkschaften bzw. die Zusammenarbeit mit den entsprechenden gewerkschaftlichen oder gewerkschaftsnahen Bildungsträgern.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass – in Ergänzung zu den unverzichtbaren Betriebsrätegrundlagenschulungen und sonstigen betriebsübergreifenden Seminaren – betriebs- oder unternehmensbezogene Inhouse-Schulungen in besonderer Weise geeignet sind, den speziellen Bedürfnissen der einzelnen Betriebsräte nach juristischer Qualifizierung zu entsprechen.

Wir stehen daher gern für spezielle, auf die Situation des Betriebes/Unternehmens bezogene – d.h. maßgeschneiderte – Schulungen/Seminare gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG zur Verfügung.

Sollte Interesse an derartigen Schulungen – gleich zu welcher betriebsverfassungsrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Problematik – bestehen, würden wir uns über eine Anfrage – am schnellsten per E-Mail – sehr freuen. Wir werden uns kurzfristig zwecks inhaltlicher und organisatorischer Abstimmung melden und ein entsprechendes Angebot unterbreiten.