Beschlussverfahren für BR. GBR. KBR. Personalräte.

Einigungsstellenverfahren

Sollte der Betriebsrat beabsichtigen, die Einigungsstelle anzurufen oder sollte der Arbeitgeber mitteilen, dass er die Einigungsstelle anrufen möchte, ist eine unverbindliche Kontaktaufnahme vor einer Beschlussfassung sinnvoll.

Gerne geben wir Hinweise hinsichtlich des Verfahrens und nennen die Namen von Einigungsstellenvorsitzenden, die wir kennen.

Wir stehen auch als Beisitzer für eine Einigungsstelle zur Verfügung, um unsere Erfahrung in das Verfahren einzubringen. Für die Beisitzer des Betriebsrates engagieren wir uns auch als ihre Verfahrensbevollmächtigte in der Einigungsstelle.

Näheres lässt sich am besten telefonisch klären.

Für Personalräte gilt entsprechendes.