Standort München-Schwabing:
Anwaltskanzlei Hohmann & Dankowski
Das Arbeitsrecht in all seinen Ausprägungen ist seit mehr als 25 Jahren nicht nur Schwerpunkt, sondern ausschließlich Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit unserer Kanzlei. Dabei vertreten wir zur Vermeidung von Interessenkollisionen und auch aus grundsätzlichen Erwägungen traditionell ausschließlich Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer sowie Betriebs- und Personalräte.
Im Bereich der Einzelmandate bietet die Kanzlei effektive Beratung und außergerichtliche Vertretung sowie die gerichtliche Vertretung in allen drei Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit. Auch für das kollektive Arbeitsrecht, insbesondere. für Betriebs- und Personalratsgremien, stellt die Kanzlei diese Leistungen bereit.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Hohmann & Dankowski haben langjährige Erfahrungen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht.
Unser Seminarangebot umfasst In-House-Schulungen für Betriebs- und Personalratsgremien und Bildungsmaßnahmen, die von Dritten (z. B. gewerkschaftlichen Bildungsträgern) organisiert werden. Es bestehen auch Schulungsmöglichkeiten in den Kanzleiräumen (bis zu einem Kreis von 15 Teilnehmern).
Wir arbeiten mit örtlichen gewerkschaftlichen Gremien zusammen (sowie auf Landesbezirks- und Bundesebene).
Kontaktdaten für Standort München-Schwabing
089 39 00 45
089 33 84 07